Beiträge: 37
Themen: 8
Registriert seit: Mar 2024
Bewertung:
0
21.10.2024, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2024, 18:13 von chrisi123.)
Hallo Udo,
wenn die neue Ausführung der Kupplung die Lösung wäre, könnte die ja theoretisch die Gebrauchtwagenversicherung des Händlers übernehmen???
Durch den Getriebeölwechsel wurde ja das Hüpfen und Springen beim Anfahren ja nicht besser, sondern im Gegenteil.
Die "neuere" Kupplung muss dann natürlich sicher die Lösung sein, sonst macht der Aufwand ja keinen Sinn.
Lieber Gruß
Christian
Beiträge: 582
Themen: 17
Registriert seit: May 2023
Bewertung:
53
23.10.2024, 12:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2024, 12:56 von UH_Sbg.)
Hallo Christian,
ich gehe davon aus, dass die gesetzlich verpflichtende Gewährleistung greift. Der Händler ist zur Mängelbehebung verpflichtet und muss bei Erfolgslosigkeit das Fahrzeug zurücknehmen.
Aus meiner Sicht sollte ein Kupplungstausch gegen die neueste Ausführung kein Problem sein. Nur ist der Werkstattmeister stur und erkennt einen Mangel nicht an, könnte daraus ein Rechtsstreit entstehen. Lass Dich entsprechend beraten, damit keine Formfehler passieren.
Liebe Grüße
Udo
RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris, EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom. R-Link2 7.0.24.166