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Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen?
#11
(31.05.2024, 22:44)TREIHH schrieb: Ich habe nach den rechtlichen Rahmenbedingungen gefragt. 

auch das hat mit meiner Frage so ziemlich gar nichts zu tun! Trotz dem antworte ich gern auf deine Aussage. Was genau soll denn die Lüftung mit der feuchten Luft im Innenraum anstellen, wenn keine Komponente mehr vorhanden ist, die in der Lage wäre, schnell genug die Feuchtigkeit aus der Luft zu entziehen? Was war noch mal der Vorteil einer Klimaanlage im Winter? Ich meine kalt ist es dann ja schon,- ach ja und feucht auch... Was bewirkt noch mal die Taste mit dem treffendem Namen „Klare Sicht“?

die Antwort, ob die Werkstatt das darf oder nicht hast du von Udo bereits im 4. Post bekommen
das ist eine Bagatelle, da keine Anlage dicht ist und das Kältemittel ohnehin entweicht, mal mehr, mal weniger - bei dir jetzt etwas schneller als sonst üblich
daraus der Werkstatt einen juristischen Strick drehen zu wollen ist fragwürdig - der Erfolg, wie auch der Versuch alleine darüber nachzudenken

schlimmstenfalls ist das eine Ordnungswidrigkeit - die Werkstatt kann sich immer herausreden - Versuch und Irrtum, wie auch einfaches Probieren, ist auch eine Diagnosemöglichkeit - einem alten Trapper wirst du nicht auf den Colt pissen

(31.05.2024, 15:29)TREIHH schrieb: Nachteil für mich: bei dem Wetter ist der Wagen nun nicht mehr fahrbar denn alle Scheiben sind beschlagen. Doppelt doof ist, dass der Fensterheber Motor auf der Beifahrerseite ebenfalls kaputt ist. dadurch sehe ich beim abbiegen so gar nichts... arrrrr

Jetzt meine Frage: Wie sind die Vorschriften in dieser Beziehung? 


die rechtlichen Bedingungen, die relevant sind, sind schnell erklärt:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...

du verstößt also gegen §23 der Straßenverkehrsordnung - Punkt!

das reicht aber noch nicht: du gefährdest wissentlich andere Verkehrsteilnehmer, da du nicht willens bist, deine Scheiben in einen Zustand zu versetzen, durch den die geforderte Sicht gewährleistet wird
fähig wärst du, du müßtest lediglich dein Gebläse einschalten - das willst du aus nicht nachvollziehbaren "Luxusgründen" aber offensichtlich nicht - daraus läßt sich VORSATZ ableiten, damit befinden wir uns dann im Bereich von Straftaten!

du stellst also dein persönliches Wohlbefinden, ohne wichtigen Grund (außer daß du schwitzen könntest), über das leibliche Wohl anderer, die dadurch mit schwersten Folgen bis zum Tod konfrontiert werden können

ich glaube viel egoistischer gehts echt nimmer...
damit bist du charakterlich definitiv nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen - viel Spaß bei der MPU

hoffe, das war jetzt rechtlich genug und du hast die "rechtlichen Rahmenbedingungen" verstanden - die meisten Rahmen sind größer als ihr Bild darin


@ Forum
ist der Espace V wirklich eine Tupperdose ohne Abluftöffnungen? dann würde ein Gebläse wohl kaum Sinn ergeben, es sei denn, es kann nur Umluft, was völliger Schwachsinn wäre


zurück zum Thema - Umluft als Stichwort
schon einmal auf die Idee gekommen, die Lüftung auf Frischluft zu stellen? - dann sammelt sich auch keine Feuchtigkeit im Auto, man braucht dann auch keinen Sack Streusalz mehr im Auto aufschlitzen, um die Feuchtigkeit zu binden - einfach per Lüftung nach außen ableiten, ist echt nicht schwer - einfach mal probieren...
als Alternative zum Lüfter mal mit offenem Fenster fahren und die Scheiben werden nicht mehr beschlagen sein - funktioniert sogar ganz ohne App


soweit Jura und Physik, jetzt meine persönliche Anmerkung:
ich weiß nicht, was ich von dem hier halten soll, selten so einen Krampf gelesen - entweder bist du ein Troll, der das Forum hier auf die Schippe nehmen will, oder du hast echt nicht mehr alle Radbolzen in der Felge - sry, aber ich bin ehrlich und gerade heraus - kann weh tun, ist mir aber jetzt auch mal gerade egal (scheint ansteckend zu sein)

da wird mit erhobenem Zeigefinger auf Umweltaktivist gemacht und durch die Blume nach dem Anwalt geschrien - auf der anderen Seite ist man nicht in der Lage den Sinn und Zweck einer Lüftung zu erfassen, dann schert das eigene viel schlimmere Verhalten einen Dreck und es wird nur beim anderen gemäkelt
bißchen mau, oder?
ich würde vorschlagen, du läßt das Auto bis zum 17.6. stehen, in der Zeit nimmst du die Bedienungsanleitung und liest bitte nach, wie man die Lüftung bedient - denn wer das nicht auf die Kette bekommt, ist nicht fähig zum Führen eines Fahrzeuges

Wissen (auch das um die Funktion einer Lüftung) ist prinzipiell eine Holschuld und deshalb schützt Unwissenheit auch nicht vor Strafe!


in diesem Sinne

Michael


DAS GRAUEN HAT VIER RÄDER !

Grand JK0HD6317xxxx S115741 2.2dCi Produktion 05/2004 EZ08/2004 
Ausstattung: Privilège (E3), Panoramadach, Klima Nr5, Standheizung Eberspächer Hydronic D5WS, AHK, Tempomat, kein Navi

ATM: G9T S 7421 bei 75000km (2007)
ATG: PK6 S006  B501159 aus einem Laguna II

einer von noch 490 - Stand 2023
einer von noch 383 - Stand 2024
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#12
Hallo Michael,

Respekt für Deine ruhige und sachliche Antwort. Damit dürfte Alles gesagt sein.


Hallo Treihh,

wo ich heute Morgen Deinen langen Beitrag auf dem Handy gelesen habe, konnte ich fast vor Sorge nicht mehr einschlafen.
Das waren glatte 99 Punkte. Da fehlt wirklich nur noch einer zum Habeck Poster  LachmichWeg

Um Dir aber noch bei Deiner letzten Frage qualifiziert weiterhelfen ....
Wenn Du mit der Arbeit Deiner Werkstatt nicht einverstanden bist, hast Du immer die Möglichkeit, bei einem KFZ Innungsbetrieb, die Schlichtungsstelle der Innung anzurufen und sie überprüfen zu lassen. Dort werden auch Deine Fragen zu geltenden Recht etc. beantwortet.

Was ich nicht ganz verstehe, warum Klimakondensator bei Renault kaufen und wechseln lassen?
Den bekommt man auch innerhalb eines Tages im Zubehör. Wenn Du eine freie Werkstatt hast mit Klimaautomaten kann man es auch dort machen. Der Wechsel ist kein Hexenwerk. 

Klimakondensator für Renault Espace 5 1.6 dCi 160 160 PS Diesel R9M 452 2015 (pkwteile.de)

VG. Erik
aktuell Espace RFC PH2, BJ 06/2020, 1,8l 225PS, IP in Black Pearl,
Auf Garantie bis  73 Tkm 12/24
1 Massage Lordose Fahrer, Dichtung Abgaskrümmer + Turbo, 2 Außenspiegel, 2 Sonnenblenden, 2 Gurte hinten, 1 Schaltereinheit Türe FS, 1 Blinker vorn, Getriebeölspülung 07/24, Kupplungstausch 01/25 in Planung
Selbstkosten eine EFB Batterie

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#13
Moin, Moin  (Albt) Raumschiffkapitän

danke für deine ausführlich Antwort.

Vorweg:
(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: ich weiß nicht, was ich von dem hier halten soll, selten so einen Krampf gelesen - entweder bist du ein Troll, der das Forum hier auf die Schippe nehmen will, oder du hast echt nicht mehr alle Radbolzen in der Felge - sry, aber ich bin ehrlich und gerade heraus - kann weh tun, ist mir aber jetzt auch mal gerade egal (scheint ansteckend zu sein)


Ja,- ich bin ein Troll und ich habe nie behauptet, alle Radbolzen an der Felge zu haben :-)

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: die rechtlichen Bedingungen, die relevant sind, sind schnell erklärt:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...

du verstößt also gegen §23 der Straßenverkehrsordnung - Punkt!


ahhh.... dann habe ich mich falsch ausgedrückt denn die Frage nach den rechtlichen Bedingungen bezog sich NICHT auf die beschlagenen scheiben sondern um die Übergabe einer befüllten und undichten Klima an den Kunden! Ich verstoße also nicht gegen den §23 STVO.

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: ich würde vorschlagen, du läßt das Auto bis zum 17.6. stehen, in der Zeit nimmst du die Bedienungsanleitung und liest bitte nach, wie man die Lüftung bedient - denn wer das nicht auf die Kette bekommt, ist nicht fähig zum Führen eines Fahrzeuges

Wissen (auch das um die Funktion einer Lüftung) ist prinzipiell eine Holschuld und deshalb schützt Unwissenheit auch nicht vor Strafe!

Sehr gute Idee, aber da war ich erster :-) Ich nehme den Firmenwagen weil ich keinen Bock habe die ganze Zeit mit dem Lappen rum zu fuchteln. Die Anleitung brauche ich nicht zu leden, denn das habe ich schon. 

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: da wird mit erhobenem Zeigefinger auf Umweltaktivist gemacht und durch die Blume nach dem Anwalt geschrien - auf der anderen Seite ist man nicht in der Lage den Sinn und Zweck einer Lüftung zu erfassen, dann schert das eigene viel schlimmere Verhalten einen Dreck und es wird nur beim anderen gemäkelt
bißchen mau, oder?

Ja,- das mit dem Anwalt ist ne Idee, mit einer Aufklärung wäre ich aber eher zufrieden. Auch hier: es geht hier NICHT um die Lüftung sondern um die Klimaanlage. Die beschlagenen Scheiben sind lediglich eine Auswirkung der jetzt gar nicht mehr funktionierenden Klimaanlage aufgrund MEINER Entscheidung, die Klima absaugen zu lassen.

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: die Antwort, ob die Werkstatt das darf oder nicht hast du von Udo bereits im 4. Post bekommen
das ist eine Bagatelle, da keine Anlage dicht ist und das Kältemittel ohnehin entweicht, mal mehr, mal weniger - bei dir jetzt etwas schneller als sonst üblich
daraus der Werkstatt einen juristischen Strick drehen zu wollen ist fragwürdig - der Erfolg, wie auch der Versuch alleine darüber nachzudenken


OK,- diese Antwort zeigt mir, dass du gar nicht mit meinem Post angesprochen warst. Ich fragte ja nach FACHWISSEN!!! Ja,- eine Klimaanlage verliert immer Kältemittel, was ja ein Grund für die Notwendigkeit einer Wartung ist. Genau das hatte ich aber auch schon geschrieben. Eine Bagatelle ist es aber definitiv NICHT wenn eine defekte Anlage befüllt und an den Kunden übergeben wird. Es macht eben einen Unterschied, ob eine intakte Klimaanlage 5g Kältemittel im Jahr verliert und damit als "in Ordnung" gilt oder ob eine Klimaanlage mehr als 270g Kältemittel innerhalb von ein paar Tagen verliert weil sie defekt ist. Bagatelle.... Nein,- Das ist schlichtweg eine falsche Aussage und basiert NICHT auf dem gewünschtem FACHWISSEN! FACHWISSEN und Klugscheißen sind eben zwei Paar Schuhe (nur so als Hinweis)... ich bin auch immer ehrlich und direkt :-) muahhhhhh

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: schlimmstenfalls ist das eine Ordnungswidrigkeit - die Werkstatt kann sich immer herausreden - Versuch und Irrtum, wie auch einfaches Probieren, ist auch eine Diagnosemöglichkeit - einem alten Trapper wirst du nicht auf den Colt pissen


Jo,- ob Ordnungswidrigkeit oder nicht, ist mir erst mal wurscht. Es gibt hier eine Differenz zwischen dem, wie es die Werkstatt sieht und dem, wie ich es sehe und verstehe. Um AUFKLÄRUNG zu leisten (auch für mich selbst) frage ich eben gezielt hier nach und erhoffte mir eine wirklich fundierte Antwort die eben nicht nur sagt ob etwas richtig oder falsch ist sondern diese Aussage auch aufgrund von Fachwissen begründet. Das mit dem Trapper und dem Urinieren.... da habe ich eine weitere Bildungslücke bei mir entdeckt. Diese Metapher muss ich selbst erst mal googeln...

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: @ Forum
ist der Espace V wirklich eine Tupperdose ohne Abluftöffnungen? dann würde ein Gebläse wohl kaum Sinn ergeben, es sei denn, es kann nur Umluft, was völliger Schwachsinn wäre


Ohhh..... ich weiß es,- ich weiß es... nein, er ist keine Tupperdose und ja,- er hat Abluftöffnungen und ich kann dir sogar sagen wo die genau sitzen:

   

Genau da sind die Öffnungen, die einen Überdruck im Innenraum beim zuschlagen der Türen verhindern weil ansonsten der Innenraum viel zu dicht wäre und möglicherweise die Türen gar nicht zu schließen gingen oder das Trommelfell platzen würde.  Bekomme ich jetzt Wissenspunkte? :-) 


So,- ich hoffe ich auf alles ausführlich geantwortet.
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#14
(01.06.2024, 07:30)TREIHH schrieb: Genau da sind die Öffnungen, die einen Überdruck im Innenraum beim zu schlagen der Türen verhindern, weil ansonsten der Innenraum viel zu dicht wäre und möglicherweise die Türen gar nicht zu schließen gingen oder das Trommelfell platzen würde.  Bekomme ich jetzt Wissenspunkte? :-) 

Moin,

... jo, dafür gerne einen von mir, wenn es hilft.

Allerdings wenn Du das alles weißt und auch verstehst, ging es Dir unterm Strich nur darum,
der Werkstatt einen rein zu würgen und Du hast hier nach Bestätigung + Hilfe gesucht?

Da die meisten die Antworten von Nutzern aus dem beruflichen Automotivbereich kommen dürften, wirst Du hier kaum einen finden, der die Hand beißt, die einen füttert. Was Du machen kannst, habe ich Dir geschrieben.

VG. Erik
aktuell Espace RFC PH2, BJ 06/2020, 1,8l 225PS, IP in Black Pearl,
Auf Garantie bis  73 Tkm 12/24
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Selbstkosten eine EFB Batterie

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#15
(01.06.2024, 05:46)Erik schrieb: Um Dir aber noch bei Deiner letzten Frage qualifiziert weiterhelfen ....
Wenn Du mit der Arbeit Deiner Werkstatt nicht einverstanden bist, hast Du immer die Möglichkeit, bei einem KFZ Innungsbetrieb, die Schlichtungsstelle der Innung anzurufen und sie überprüfen zu lassen. Dort werden auch Deine Fragen zu geltenden Recht etc. beantwortet.

Moin Michael,

vorweg,- kann ich das Habeck Poster auch tauschen (Du Schlingel... ich weis, was du gerade denkst.... nein nicht gegen eins von Ricarda Lang!)?

Das ist wirklich gut zu wissen. Das war mir so gar nicht bewusst, dass es sowas gibt. Das ist aber schon etwas "offizielles" und genau das möchte ich ja verhindern. Was mich wirklich interessiert, ist die Frage nach den tatsächlichen genauen Vorschriften. Wie hätte es ablaufen sollen und warum? Ist es wirklich eine Bagatelle und völlig wurscht, ob das Kältemittel in diesem Ausmaß entweicht, oder ist es wirklich ein Problem und warum genau? Ich bin nicht vom Fach und lese nur, wie schädlich dieses Kältemittel ist. Wenn ich nicht genau weiß, wie wichtig/schädlich das tatsächlich ist, wähle ich den sichersten Weg und lasse das zeug absaugen. Hätte ich seitens der Werkstatt eine wirklich fundierte Antwort bekommen, die mir schlüssig erklärt, dass dieses Vorgehen absolut in Ordnung ist, wäre das für mich auch völlig OK gewesen. 

(01.06.2024, 05:46)Erik schrieb: Was ich nicht ganz verstehe, warum Klimakondensator bei Renault kaufen und wechseln lassen?
Den bekommt man auch innerhalb eines Tages im Zubehör. Wenn Du eine freie Werkstatt hast mit Klimaautomaten kann man es auch dort machen. Der Wechsel ist kein Hexenwerk. 

Die Frage ist berechtigt und hätten die weiteren Arbeiten (wie zum Beispiel der defekte Fensterheber Motor) nicht noch Garantie, wäre ich damit von Hause aus in eine freie Werkstatt gegangen. Zumal hier schon ganz andere Sachen gelaufen sind und die Unzufriedenheit mit der Werkstatt System hat. So haben die beispielsweise Werkzeugteile im Fahrzeug hinterlassen, welches bei einer Vollbremsung in den Fußraum unter das Pedal gerutscht ist. Nur durch ein irrsinniges Ausweichmanöver im Physischen Grenzbereich des Fahrzeuges, konnte ich eine heftigen Unfall verhindern. 

ABER: Ich denke echt schon nach, einfach auf die Garantieansprüche zu verzichten und in eine freie Werkstatt zu fahren.

(01.06.2024, 07:47)Erik schrieb: Allerdings wenn Du das alles weißt und auch verstehst, ging es Dir unterm Strich nur darum,
der Werkstatt einen rein zu würgen und Du hast hier nach Bestätigung + Hilfe gesucht?

nö,- wie ich schon schrieb,- dann brauche ich nicht zu fragen, sondern gehe zum Anwalt. Der könnte letztlich viel besser als andere beim "reinwürgen" helfen und ich müsste hier nicht Informationen erbetteln. Aber ich sehe schon, ich bin hier tatsächlich im falschem Forum. Der Post kann vom Admin komplett gelöscht werden. Möglicherweise hat sich ja der eine oder andere gut unterhalten gefühlt,- dann hätte mein Ursprüngliche Frage zumindest einen kleinen Mehrwert.
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#16
Halleluja,

was ist denn mit Euch los, dass das so schnell so dermaßen eskaliert?

Ob Scheiben beschlagen, hängt nicht (nur) von der Außentemperatur ab, sondern auch von der Luftfeuchtigkeit. Und wenn man (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) übermäßig schwitzt, kann das je nach Wetterlage auch bei warmen Temperaturen passieren.
Das die Klimaanlage nicht nur für kalte, sondern auch für trockene Luft sorgt, sollte jeder wissen? Beschränkt wird der Einsatz nur durch das Vereisen des Verdampfers im Winter - ansonsten hat Treihh mit seinem Verweis auf "Klare Sicht" völlig recht.

"Ich schalte die Klima nie an"...also zumindest beim JK ist es m.E. so, daß die Klima auch anspringt, wenn sie (Klimaautomatik) ausgeschaltet ist, und die Kontrolllampe leuchtet dabei auch nicht. Anders kann ich mir nicht erklären, warum die Kühlerlüfter auch unter diesen Umständen manchmal laufen und NUR ausgehen, wenn man das Gebläse auf 0 runterregelt. Hab ich ausführlich ausprobiert, als ein Kühlerlüfter Geräusche machte. Ich wage zu sagen, daß vielen hier gar nicht bewusst ist, wie oft die Klimaanlage läuft, selbst wenn sie scheinbar ausgeschaltet ist.

Ja, die Werkstatt mag sich da streng genommen falsch verhalten haben - aber ich denke 95 % der Leute in Deiner Situation hätten sich darüber gefreut, daß die Klimaanlage erstmal wieder läuft und gehofft, daß es vielleicht sogar bis zur endgültigen Reparatur reicht. Wäre doch auch im Sinne der Verkehrssicherheit gewesen? Insofern habe auch ich den Eindruck, daß es Dir, Treihh, tatsächlich darum geht, vermutlich aufgrund negativer Erlebnisse mit der Werkstatt dieser eins auszuwischen. Wir kennen nicht die ganze Vorgeschichte, am Ende hat die Werkstatt abgewogen, was besser wäre, um Dich diesmal zufriedenzustellen, und hielt eine erstmal funktionierende Klimaanlage für sinnvoller....war dann wohl die falsche Entscheidung. Ich denke aber, daß jeden Tag Dutzende Werkstätten so vorgehen...


Gruß, Andreas aB
1998-2003 94'er J638 (Espace 2.8 V6 RXE)
2004-2011 98'er JE0A (Espace 2.0 8V RXE)
2011-2020 03'er JK0F (Espace 3.5 V6 Initiale) - die Küchenrolle: Dick und durstig
2020-2023 09'er JK00 (Grand Espace 3.5 V6 Initiale) - Küchenrolle XXL
seit 2023   Abtrünnig mit einem 2018 geborenen Blaubären aus der Familie der tschechischen Schwarzbären
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#17
@Andreas aus Berlin 

misst,- dabei wollte doch eigentlich dieses Thema hier im Forum gar nicht weiter verfolgen...

Ich ziehe meinen Hut vor deiner Offenen und vor allem Objektiven Antwort! Dass die Klima selbst dann läuft, wenn sie gar nicht eingeschaltet ist (zumindest wie du sagst bei der Klimaautomatik) wusste ich noch nicht.

Deine Vermutung (und die der anderen) dass ich der Werkstatt "nur eins reinwürgen will" kann ich verstehen und würde ich wahrscheinlich genau so sehen. Zumal ich ein doch sehr "schwieriger" Mensch bin. Tatsächlich bin ich aber "angepisst" von der Vorgehensweise der Werkstatt (auch in der Vergangenheit) sodass ich denen eigentlich gar nichts mehr glaube und eben versuche selbst zu verstehen was/wie und warum etwas funktioniert oder eben nicht funktioniert. Die Schwierigkeit in meiner Person liegt aber eben darin, dass ich grundsätzlich nicht damit zufrieden bin, wenn jemand sagt, dass etwas eben so ist oder nicht so ist ohne es für mich verständlich erklären kann. Ich muss Dinge verstehen.

Dann kommt es eben dazu, dass eine "Aktion" negative Folgen haben kann. Genau hier gehe ich dann auf Nummer sicher und nehme Nachteile für mich in Kauf (wie eben beschlagene schreiben und tierische Hitze im Wagen), verhindere dadurch aber unnötige negative Folgen. 

Ich weiß nicht, wie gefährlich R1234y ist. Ich weiß nicht, welche Folgen das austreten dieses Kältemittels wirklich hat! Genau deswegen hatte ich versucht, hier zu hinterfragen und für mich die ausreichenden Erklärungen zu bekommen. Diese ganzen Post´s hier haben aber letztlich eher das bewirkt, was gleichzeitig alle bemängeln. Ich bin unsicherer als vorher und habe gar keine Lust mehr, mich selbst weiter zu bilden und Erklärungen zu bekommen. Dann wird es das erste Mal in meinen 48 Jahren sein, dass ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehme und das eben einen Anwalt klären lasse. Soll der mir dann die Antworten gebe, die ich suche. 

Unterm Strich: Völlig wurscht, welche Beweggründe man mir mit meiner Frage unterstellt... "ja,- ist richtig" oder "ja,- ist falsch" als Antwort reicht mir nicht. Ich wills verstehen und für so viel Text hier, ist mein Frage verdammt unzureichend beantwortet.
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#18
Hallo TREIHH,

wenn es um die Schädlichkeit von Kohlenwasserstoffverbindungen geht, dann dürfte man ausschließlich CO2 als Kältemittel verwenden. Aber Anlagen, die mit CO2 betrieben werden, sind massiv teuer und wurden zum Teil bei Mercedes eingesetzt, da sich Mercedes sehr lange gewährt hatte HFO1234yf zu verwenden. Gerät dieses Kältemittel in Brand, entsteht nämlich Flußsäure, die sogar das Glas verätzt.

Aber HFO1234yf ist wiederum vielfach weniger schädlich als das altbewährte R134a, das mittlerweile in Neuwagen verboten wurde.

Trotzdem, keine Klimaanlage ist dicht, permanent diffundiert Kältemittel aus den Anlagen. Das ist auch der Grund, weshalb ich die Klimaanlage jedes Jahr zum Zeitpunkt, wenn die Sommerräder montiert werden, warten lasse und dabei das Kältemittel abgesaugt, gewogen und die Anlage wieder neu gefüllt wird.

Theorie und Praxis weichen halt in der Realität weit auseinander. Und ich bin mir ganz sicher, dass man es in Deiner Werkstatt nur gut mit Dir gemeint hat. Man denkt auch nicht immer an alles. Ich würde da niemanden einen Vorwurf machen.

Weshalb die Luftfeuchtigkeit im Fahrzeug so hoch ist, kann ich nicht beurteilen. Es kann sein, dass möglicherweise Teppiche feucht sind. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass wenn Du gesundheitlich nicht auf der Höhe bis, dass die Feuchtigkeit einfach durch Schwitzen entsteht. Da ist es dann umso wichtiger, dass die Klimaanlage ordnungsgemäß funktioniert.

Sollte Dein Fahrzeug den Verdampfer hinten haben, was ich in Anbetracht der angeführten Menge an Kältemittel annehme, hast Du ja einen perfekten Kühlschrank. Das Gebläse für hinten im Display auf manuell stellen und mit dem Drehregler hinten auf maximale Leistung stellen, dann wird es im Innenraum sehr schnell kühl und es bleibt auch bei hohen Außentemperaturen relativ kalt.

Der RFC wird mit einem geregelten Kompressor betrieben, das heißt, der hat keine Kupplung und läuft deshalb immer mit. Wenn die Anlage ausgeschaltet ist, ist die nicht wirklich aus, das heißt dann, die Taumelscheibe im Kompressor läuft mit praktisch kleinem Hub. Das wiederum heißt, es wird kaum Druck im System aufgebaut und somit gibt es keine Kühlleistung. Es sei denn, man hat den Fehler, dass exakt nach 30 Minuten Fahrt Kälteleistung anliegt und die Anlage nach wie vor auf Aus steht.

Auch aus diesem Grund ist es auf alle Fälle schlecht, ohne Kältemittel zu fahren, da der Kompressor geschädigt wird. Eigentlich solltest Du ohne Kältemittel gar nicht fahren, da der Kompressor, weil der nicht auskuppelt, ohne Kältemittel keine Schmierung hat.

Die Anlage liefert auch im Winter Kühlleistung zum Entfeuchten der Luft. Wie die Logik der Klimasteuerung im Fahrzeug ist, hängt vom Produktionszeitraum ab. Bei der alten Klimasteuerung wurde der Kompressor bei ungefähr 8 bis 9 Grad aktiviert, also die Anlage im Display sichtbar auf Ein geschaltet. Bei der neuen Logik, die irgendwann im Jahr 2016 eingeführt wurde, wurde das auf 17 bis 18 Grad erhöht. Da wurde auch die Charakteristik umgestellt, das Gebläse dreht generell mit niedriger Drehzahl als bei den ersten Modellen. Der Grund war massive Beschwerden wegen Zugluft. 

Mach Dir doch wegen diesem Thema keinen Stress, man muss nicht immer alles verstehen, man muss flexibel sein, steigere Dich da nicht rein, bleib einfach gelassen, auch wenn es nicht immer "ganz legal" abläuft...

Liebe Grüße
Udo
RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris, EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom. R-Link2 7.0.24.166
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#19
Sehr gute Antwort, danke! Aber wenn ich dann als Laie deinen Beitrag zusammenfasse, ist das Kältemittel an sich kein wirkliches Problem,- nur wenn es anfängt zu brennen wird es zum Problem? Wenn dem so ist, wäre das Absaugen der Anlage tatsächlich nicht notwendig gewesen....

Ach ja... doch,- ich muss sowas verstehen. Wenn es "nicht ganz legal" ist, würde mich das eigentlich auch nicht wirklich stark stören denn häufig ist es eine Abwägung zwischen Pest und Cholera. Zudem fußen Gesetze auch nicht immer auf gesundem Menschenverstand.
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#20
Hallo TREIHH,

Du hast es für mich nun gut verstanden. 

Liebe Grüße
Udo
RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris, EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom. R-Link2 7.0.24.166
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