18.03.2025, 13:44
Hallo Raoul,
es gibt noch kein Fahrzeug, wo es mir bekannt ist, dass in der Werkstatt ein Update von AAOS10 auf AAOS12 erfolgt ist.
Nachdem ich keine Daten Deines RHN kenne, ist es nicht möglich, einzuschätzen, ob noch eine gesetzliche Gewährleistung vor Beweislastumkehr geltend gemacht werden kann - Einziehen einer Frist zur Mängelbehebung. Im Rahmen der Werksgarantie ist man bei nicht Verfügbarkeit von Ersatzteilen dem Hersteller wohl ausgeliefert.
Das ist massiv ärgerlich und untragbar, aber man kann sich trotzdem nicht helfen. Ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt könnte wahrscheinlich entsprechende Entscheidungsgrundlagen bringen.
Liebe Grüße
Udo
es gibt noch kein Fahrzeug, wo es mir bekannt ist, dass in der Werkstatt ein Update von AAOS10 auf AAOS12 erfolgt ist.
Nachdem ich keine Daten Deines RHN kenne, ist es nicht möglich, einzuschätzen, ob noch eine gesetzliche Gewährleistung vor Beweislastumkehr geltend gemacht werden kann - Einziehen einer Frist zur Mängelbehebung. Im Rahmen der Werksgarantie ist man bei nicht Verfügbarkeit von Ersatzteilen dem Hersteller wohl ausgeliefert.
Das ist massiv ärgerlich und untragbar, aber man kann sich trotzdem nicht helfen. Ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt könnte wahrscheinlich entsprechende Entscheidungsgrundlagen bringen.
Liebe Grüße
Udo
RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris, EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom. R-Link2 7.0.24.166