04.04.2025, 09:44
Moin,
Vergällungsmittel hinterlassen keine festen Rückstände, sie werden dem Alkohol beigegeben, um ihn ungenießbar zu machen, --> keine Alkoholsteuer
Erklärung
Besten Gruß Helmut
Vergällungsmittel hinterlassen keine festen Rückstände, sie werden dem Alkohol beigegeben, um ihn ungenießbar zu machen, --> keine Alkoholsteuer
Erklärung
- Vergällte Alkohole werden auch als denaturierter Alkohol bezeichnet.
- Vergällungsmittel machen Alkohol für Trink- und Genusszwecke unbrauchbar.
- Vergällung ist ein Mittel der Steueraufsicht.
- Vergällte Alkohole werden z. B. in Kosmetika verwendet, um die Steuer zu entgehen.
- Vergällungsmittel sind zum Beispiel:
- Denatoniumbenzoat (Bitterstoff)
- Methylethylketon (MEK)
- Menthol
- Methyl-isobutylketon (MIBK)
- Tertiär-Butanol (t-Butylalkohol)
- Denatoniumbenzoat (Bitterstoff)
- Vollständig vergällter Branntwein wird für private Zwecke verwendet.
- Vergällter Ethanol wird mit Methyl-Ethyl-Keton (MEK), Isopropylalkohol (IPA) und Benzol (BTX) vergällt.
- Brennspiritus enthält Vergällungsmittel, die aus Methylethylketon (MEK), Isopropylalkohol (IPA) und Denatoniumbenzoat bestehen.
Besten Gruß Helmut
JK 25th Grande 2,0tdi 173 PS -> VF1 JK03D6 4219****