29.03.2024, 16:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2024, 16:56 von (Albt) Raumschiffkapitän.)
Hallo Christian,
technisch kann ich leider nichts raten
aber aus leidvoller Erfahrung sage ich dir: alles schriftlich fixieren, per Einwurfeinschreiben (nicht Rückantwortkarte)!
sollte es hart auf hart kommen wirst du erleben wie schlecht die Menschheit ist - da wird gelogen das du vom Glauben abfällst...
Schreiben wurden nie erhalten, man kann sich an nichts erinnern und erfindet dafür völlig anderes und bringt Zeugen, die du noch nie gesehen hast usw.
das Auto scheint ein Montagsmodell zu sein - weg damit, wird seinen Grund haben, warum der zum Verkauf stand
und nicht trödeln, oder auf Verzögerungstaktiken einlassen, da sollen nur Gewährleistungsfristen ablaufen
viel Glück!
Gruß
Michael
@Alex
so wie du das schreibst läufst du ins Messer - du wirst vor Gericht erfahren, daß du angeblich nie zum Termin erschienen bist oder ähnliches...
Protokoll mit Mangelanzeige und dem Vermerk, daß die Abnahme deshalb verweigert wurde ist besser
Fristsetzung für Beseitigung der Mängel gleich mit auf den Wisch drauf - ansonsten steht die Karre bis die Garantie abgelaufen ist...
so ist die erste Möglichkeit zur Nachbesserung schon eingetreten - Reisekostenerstattung steht damit auch im Raum
immer aufpassen!
technisch kann ich leider nichts raten
aber aus leidvoller Erfahrung sage ich dir: alles schriftlich fixieren, per Einwurfeinschreiben (nicht Rückantwortkarte)!
sollte es hart auf hart kommen wirst du erleben wie schlecht die Menschheit ist - da wird gelogen das du vom Glauben abfällst...
Schreiben wurden nie erhalten, man kann sich an nichts erinnern und erfindet dafür völlig anderes und bringt Zeugen, die du noch nie gesehen hast usw.
das Auto scheint ein Montagsmodell zu sein - weg damit, wird seinen Grund haben, warum der zum Verkauf stand
und nicht trödeln, oder auf Verzögerungstaktiken einlassen, da sollen nur Gewährleistungsfristen ablaufen
viel Glück!
Gruß
Michael
@Alex
so wie du das schreibst läufst du ins Messer - du wirst vor Gericht erfahren, daß du angeblich nie zum Termin erschienen bist oder ähnliches...
Protokoll mit Mangelanzeige und dem Vermerk, daß die Abnahme deshalb verweigert wurde ist besser
Fristsetzung für Beseitigung der Mängel gleich mit auf den Wisch drauf - ansonsten steht die Karre bis die Garantie abgelaufen ist...
so ist die erste Möglichkeit zur Nachbesserung schon eingetreten - Reisekostenerstattung steht damit auch im Raum
immer aufpassen!
DAS GRAUEN HAT VIER RÄDER !
Grand JK0HD6317xxxx S115741 2.2dCi Produktion 05/2004 EZ08/2004
Ausstattung: Privilège (E3), Panoramadach, Klima Nr5, Standheizung Eberspächer Hydronic D5WS, AHK, Tempomat, kein Navi
ATM: G9T S 7421 bei 75000km (2007)
ATG: PK6 S006 B501159 aus einem Laguna II
einer von noch 490 - Stand 2023
einer von noch 383 - Stand 2024