31.05.2024, 17:26
Hallo TREIH,
aus Umweltschutzgründen darf eine defekte Anlage nicht mit Kältemittel aufgefüllt werden. Es ist auch verboten, Kältemittel einfach in die Umwelt abzulassen.
In der Realität wird wahrscheinlich niemand bemerken, wenn Kältemittel in die Umwelt abgelassen wird.
Liebe Grüße
Udo
aus Umweltschutzgründen darf eine defekte Anlage nicht mit Kältemittel aufgefüllt werden. Es ist auch verboten, Kältemittel einfach in die Umwelt abzulassen.
In der Realität wird wahrscheinlich niemand bemerken, wenn Kältemittel in die Umwelt abgelassen wird.
Liebe Grüße
Udo
RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris, EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom. R-Link2 7.0.24.166