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Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen?
#11
(31.05.2024, 22:44)TREIHH schrieb: Ich habe nach den rechtlichen Rahmenbedingungen gefragt. 

auch das hat mit meiner Frage so ziemlich gar nichts zu tun! Trotz dem antworte ich gern auf deine Aussage. Was genau soll denn die Lüftung mit der feuchten Luft im Innenraum anstellen, wenn keine Komponente mehr vorhanden ist, die in der Lage wäre, schnell genug die Feuchtigkeit aus der Luft zu entziehen? Was war noch mal der Vorteil einer Klimaanlage im Winter? Ich meine kalt ist es dann ja schon,- ach ja und feucht auch... Was bewirkt noch mal die Taste mit dem treffendem Namen „Klare Sicht“?

die Antwort, ob die Werkstatt das darf oder nicht hast du von Udo bereits im 4. Post bekommen
das ist eine Bagatelle, da keine Anlage dicht ist und das Kältemittel ohnehin entweicht, mal mehr, mal weniger - bei dir jetzt etwas schneller als sonst üblich
daraus der Werkstatt einen juristischen Strick drehen zu wollen ist fragwürdig - der Erfolg, wie auch der Versuch alleine darüber nachzudenken

schlimmstenfalls ist das eine Ordnungswidrigkeit - die Werkstatt kann sich immer herausreden - Versuch und Irrtum, wie auch einfaches Probieren, ist auch eine Diagnosemöglichkeit - einem alten Trapper wirst du nicht auf den Colt pissen

(31.05.2024, 15:29)TREIHH schrieb: Nachteil für mich: bei dem Wetter ist der Wagen nun nicht mehr fahrbar denn alle Scheiben sind beschlagen. Doppelt doof ist, dass der Fensterheber Motor auf der Beifahrerseite ebenfalls kaputt ist. dadurch sehe ich beim abbiegen so gar nichts... arrrrr

Jetzt meine Frage: Wie sind die Vorschriften in dieser Beziehung? 


die rechtlichen Bedingungen, die relevant sind, sind schnell erklärt:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...

du verstößt also gegen §23 der Straßenverkehrsordnung - Punkt!

das reicht aber noch nicht: du gefährdest wissentlich andere Verkehrsteilnehmer, da du nicht willens bist, deine Scheiben in einen Zustand zu versetzen, durch den die geforderte Sicht gewährleistet wird
fähig wärst du, du müßtest lediglich dein Gebläse einschalten - das willst du aus nicht nachvollziehbaren "Luxusgründen" aber offensichtlich nicht - daraus läßt sich VORSATZ ableiten, damit befinden wir uns dann im Bereich von Straftaten!

du stellst also dein persönliches Wohlbefinden, ohne wichtigen Grund (außer daß du schwitzen könntest), über das leibliche Wohl anderer, die dadurch mit schwersten Folgen bis zum Tod konfrontiert werden können

ich glaube viel egoistischer gehts echt nimmer...
damit bist du charakterlich definitiv nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen - viel Spaß bei der MPU

hoffe, das war jetzt rechtlich genug und du hast die "rechtlichen Rahmenbedingungen" verstanden - die meisten Rahmen sind größer als ihr Bild darin


@ Forum
ist der Espace V wirklich eine Tupperdose ohne Abluftöffnungen? dann würde ein Gebläse wohl kaum Sinn ergeben, es sei denn, es kann nur Umluft, was völliger Schwachsinn wäre


zurück zum Thema - Umluft als Stichwort
schon einmal auf die Idee gekommen, die Lüftung auf Frischluft zu stellen? - dann sammelt sich auch keine Feuchtigkeit im Auto, man braucht dann auch keinen Sack Streusalz mehr im Auto aufschlitzen, um die Feuchtigkeit zu binden - einfach per Lüftung nach außen ableiten, ist echt nicht schwer - einfach mal probieren...
als Alternative zum Lüfter mal mit offenem Fenster fahren und die Scheiben werden nicht mehr beschlagen sein - funktioniert sogar ganz ohne App


soweit Jura und Physik, jetzt meine persönliche Anmerkung:
ich weiß nicht, was ich von dem hier halten soll, selten so einen Krampf gelesen - entweder bist du ein Troll, der das Forum hier auf die Schippe nehmen will, oder du hast echt nicht mehr alle Radbolzen in der Felge - sry, aber ich bin ehrlich und gerade heraus - kann weh tun, ist mir aber jetzt auch mal gerade egal (scheint ansteckend zu sein)

da wird mit erhobenem Zeigefinger auf Umweltaktivist gemacht und durch die Blume nach dem Anwalt geschrien - auf der anderen Seite ist man nicht in der Lage den Sinn und Zweck einer Lüftung zu erfassen, dann schert das eigene viel schlimmere Verhalten einen Dreck und es wird nur beim anderen gemäkelt
bißchen mau, oder?
ich würde vorschlagen, du läßt das Auto bis zum 17.6. stehen, in der Zeit nimmst du die Bedienungsanleitung und liest bitte nach, wie man die Lüftung bedient - denn wer das nicht auf die Kette bekommt, ist nicht fähig zum Führen eines Fahrzeuges

Wissen (auch das um die Funktion einer Lüftung) ist prinzipiell eine Holschuld und deshalb schützt Unwissenheit auch nicht vor Strafe!


in diesem Sinne

Michael


DAS GRAUEN HAT VIER RÄDER !

Grand JK0HD6317xxxx S115741 2.2dCi Produktion 05/2004 EZ08/2004 
Ausstattung: Privilège (E3), Panoramadach, Klima Nr5, Standheizung Eberspächer Hydronic D5WS, AHK, Tempomat, kein Navi

ATM: G9T S 7421 bei 75000km (2007)
ATG: PK6 S006  B501159 aus einem Laguna II

einer von noch 490 - Stand 2023
einer von noch 383 - Stand 2024
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RE: Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen? - von (Albt) Raumschiffkapitän - 01.06.2024, 01:09

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