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Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen?
#13
Moin, Moin  (Albt) Raumschiffkapitän

danke für deine ausführlich Antwort.

Vorweg:
(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: ich weiß nicht, was ich von dem hier halten soll, selten so einen Krampf gelesen - entweder bist du ein Troll, der das Forum hier auf die Schippe nehmen will, oder du hast echt nicht mehr alle Radbolzen in der Felge - sry, aber ich bin ehrlich und gerade heraus - kann weh tun, ist mir aber jetzt auch mal gerade egal (scheint ansteckend zu sein)


Ja,- ich bin ein Troll und ich habe nie behauptet, alle Radbolzen an der Felge zu haben :-)

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: die rechtlichen Bedingungen, die relevant sind, sind schnell erklärt:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...

du verstößt also gegen §23 der Straßenverkehrsordnung - Punkt!


ahhh.... dann habe ich mich falsch ausgedrückt denn die Frage nach den rechtlichen Bedingungen bezog sich NICHT auf die beschlagenen scheiben sondern um die Übergabe einer befüllten und undichten Klima an den Kunden! Ich verstoße also nicht gegen den §23 STVO.

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: ich würde vorschlagen, du läßt das Auto bis zum 17.6. stehen, in der Zeit nimmst du die Bedienungsanleitung und liest bitte nach, wie man die Lüftung bedient - denn wer das nicht auf die Kette bekommt, ist nicht fähig zum Führen eines Fahrzeuges

Wissen (auch das um die Funktion einer Lüftung) ist prinzipiell eine Holschuld und deshalb schützt Unwissenheit auch nicht vor Strafe!

Sehr gute Idee, aber da war ich erster :-) Ich nehme den Firmenwagen weil ich keinen Bock habe die ganze Zeit mit dem Lappen rum zu fuchteln. Die Anleitung brauche ich nicht zu leden, denn das habe ich schon. 

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: da wird mit erhobenem Zeigefinger auf Umweltaktivist gemacht und durch die Blume nach dem Anwalt geschrien - auf der anderen Seite ist man nicht in der Lage den Sinn und Zweck einer Lüftung zu erfassen, dann schert das eigene viel schlimmere Verhalten einen Dreck und es wird nur beim anderen gemäkelt
bißchen mau, oder?

Ja,- das mit dem Anwalt ist ne Idee, mit einer Aufklärung wäre ich aber eher zufrieden. Auch hier: es geht hier NICHT um die Lüftung sondern um die Klimaanlage. Die beschlagenen Scheiben sind lediglich eine Auswirkung der jetzt gar nicht mehr funktionierenden Klimaanlage aufgrund MEINER Entscheidung, die Klima absaugen zu lassen.

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: die Antwort, ob die Werkstatt das darf oder nicht hast du von Udo bereits im 4. Post bekommen
das ist eine Bagatelle, da keine Anlage dicht ist und das Kältemittel ohnehin entweicht, mal mehr, mal weniger - bei dir jetzt etwas schneller als sonst üblich
daraus der Werkstatt einen juristischen Strick drehen zu wollen ist fragwürdig - der Erfolg, wie auch der Versuch alleine darüber nachzudenken


OK,- diese Antwort zeigt mir, dass du gar nicht mit meinem Post angesprochen warst. Ich fragte ja nach FACHWISSEN!!! Ja,- eine Klimaanlage verliert immer Kältemittel, was ja ein Grund für die Notwendigkeit einer Wartung ist. Genau das hatte ich aber auch schon geschrieben. Eine Bagatelle ist es aber definitiv NICHT wenn eine defekte Anlage befüllt und an den Kunden übergeben wird. Es macht eben einen Unterschied, ob eine intakte Klimaanlage 5g Kältemittel im Jahr verliert und damit als "in Ordnung" gilt oder ob eine Klimaanlage mehr als 270g Kältemittel innerhalb von ein paar Tagen verliert weil sie defekt ist. Bagatelle.... Nein,- Das ist schlichtweg eine falsche Aussage und basiert NICHT auf dem gewünschtem FACHWISSEN! FACHWISSEN und Klugscheißen sind eben zwei Paar Schuhe (nur so als Hinweis)... ich bin auch immer ehrlich und direkt :-) muahhhhhh

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: schlimmstenfalls ist das eine Ordnungswidrigkeit - die Werkstatt kann sich immer herausreden - Versuch und Irrtum, wie auch einfaches Probieren, ist auch eine Diagnosemöglichkeit - einem alten Trapper wirst du nicht auf den Colt pissen


Jo,- ob Ordnungswidrigkeit oder nicht, ist mir erst mal wurscht. Es gibt hier eine Differenz zwischen dem, wie es die Werkstatt sieht und dem, wie ich es sehe und verstehe. Um AUFKLÄRUNG zu leisten (auch für mich selbst) frage ich eben gezielt hier nach und erhoffte mir eine wirklich fundierte Antwort die eben nicht nur sagt ob etwas richtig oder falsch ist sondern diese Aussage auch aufgrund von Fachwissen begründet. Das mit dem Trapper und dem Urinieren.... da habe ich eine weitere Bildungslücke bei mir entdeckt. Diese Metapher muss ich selbst erst mal googeln...

(01.06.2024, 01:09)(Albt) Raumschiffkapitän schrieb: @ Forum
ist der Espace V wirklich eine Tupperdose ohne Abluftöffnungen? dann würde ein Gebläse wohl kaum Sinn ergeben, es sei denn, es kann nur Umluft, was völliger Schwachsinn wäre


Ohhh..... ich weiß es,- ich weiß es... nein, er ist keine Tupperdose und ja,- er hat Abluftöffnungen und ich kann dir sogar sagen wo die genau sitzen:

   

Genau da sind die Öffnungen, die einen Überdruck im Innenraum beim zuschlagen der Türen verhindern weil ansonsten der Innenraum viel zu dicht wäre und möglicherweise die Türen gar nicht zu schließen gingen oder das Trommelfell platzen würde.  Bekomme ich jetzt Wissenspunkte? :-) 


So,- ich hoffe ich auf alles ausführlich geantwortet.
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RE: Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen? - von TREIHH - 01.06.2024, 07:30

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