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Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen?
#15
(01.06.2024, 05:46)Erik schrieb: Um Dir aber noch bei Deiner letzten Frage qualifiziert weiterhelfen ....
Wenn Du mit der Arbeit Deiner Werkstatt nicht einverstanden bist, hast Du immer die Möglichkeit, bei einem KFZ Innungsbetrieb, die Schlichtungsstelle der Innung anzurufen und sie überprüfen zu lassen. Dort werden auch Deine Fragen zu geltenden Recht etc. beantwortet.

Moin Michael,

vorweg,- kann ich das Habeck Poster auch tauschen (Du Schlingel... ich weis, was du gerade denkst.... nein nicht gegen eins von Ricarda Lang!)?

Das ist wirklich gut zu wissen. Das war mir so gar nicht bewusst, dass es sowas gibt. Das ist aber schon etwas "offizielles" und genau das möchte ich ja verhindern. Was mich wirklich interessiert, ist die Frage nach den tatsächlichen genauen Vorschriften. Wie hätte es ablaufen sollen und warum? Ist es wirklich eine Bagatelle und völlig wurscht, ob das Kältemittel in diesem Ausmaß entweicht, oder ist es wirklich ein Problem und warum genau? Ich bin nicht vom Fach und lese nur, wie schädlich dieses Kältemittel ist. Wenn ich nicht genau weiß, wie wichtig/schädlich das tatsächlich ist, wähle ich den sichersten Weg und lasse das zeug absaugen. Hätte ich seitens der Werkstatt eine wirklich fundierte Antwort bekommen, die mir schlüssig erklärt, dass dieses Vorgehen absolut in Ordnung ist, wäre das für mich auch völlig OK gewesen. 

(01.06.2024, 05:46)Erik schrieb: Was ich nicht ganz verstehe, warum Klimakondensator bei Renault kaufen und wechseln lassen?
Den bekommt man auch innerhalb eines Tages im Zubehör. Wenn Du eine freie Werkstatt hast mit Klimaautomaten kann man es auch dort machen. Der Wechsel ist kein Hexenwerk. 

Die Frage ist berechtigt und hätten die weiteren Arbeiten (wie zum Beispiel der defekte Fensterheber Motor) nicht noch Garantie, wäre ich damit von Hause aus in eine freie Werkstatt gegangen. Zumal hier schon ganz andere Sachen gelaufen sind und die Unzufriedenheit mit der Werkstatt System hat. So haben die beispielsweise Werkzeugteile im Fahrzeug hinterlassen, welches bei einer Vollbremsung in den Fußraum unter das Pedal gerutscht ist. Nur durch ein irrsinniges Ausweichmanöver im Physischen Grenzbereich des Fahrzeuges, konnte ich eine heftigen Unfall verhindern. 

ABER: Ich denke echt schon nach, einfach auf die Garantieansprüche zu verzichten und in eine freie Werkstatt zu fahren.

(01.06.2024, 07:47)Erik schrieb: Allerdings wenn Du das alles weißt und auch verstehst, ging es Dir unterm Strich nur darum,
der Werkstatt einen rein zu würgen und Du hast hier nach Bestätigung + Hilfe gesucht?

nö,- wie ich schon schrieb,- dann brauche ich nicht zu fragen, sondern gehe zum Anwalt. Der könnte letztlich viel besser als andere beim "reinwürgen" helfen und ich müsste hier nicht Informationen erbetteln. Aber ich sehe schon, ich bin hier tatsächlich im falschem Forum. Der Post kann vom Admin komplett gelöscht werden. Möglicherweise hat sich ja der eine oder andere gut unterhalten gefühlt,- dann hätte mein Ursprüngliche Frage zumindest einen kleinen Mehrwert.
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RE: Wer kann etwas über das Kältemittel R1234y FACHKUNDIG sagen? - von TREIHH - 01.06.2024, 07:48

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