12.06.2024, 00:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2024, 00:30 von (Albt) Raumschiffkapitän.)
(11.06.2024, 20:49)treckertom schrieb: Wie jetzt.
genau
schrieb ja "dämliches Bürokratendeutsch"
zu G: bis 2170*zul.Ges-Gew.d.Zuges max. 4200Kg - das steht genau so in meinem Fahrzeugschein incl. dem "*"
heißt übersetzt:
wenn das zulässige Gesamtgewicht BIS 2170 kg geht, darf der Zug 4200 kg wiegen, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Diva aber über 2170 kg liegt muß ich raten?
was ist über 2170 kg tatsächlichem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges?
der Zug darf natürlich in der Summe nicht über 4200 kg wiegen
Extrembeispiel:
Leermasse 1945 kg plus meiner bescheidenen Masse von 90 kg macht 2035 kg
bleiben 2165 kg Anhängelast bis zu den eingetragenen 4200 kg
die Formulierung ist also wieder typisch Ph1 - "ist noch unausgegoren und wir bessern in den späteren Phasen nach"
vllt liegt es aber auch nur an meiner "Édition spéciale de Chuck Noris" - Chuck kann einfach mehr ziehen als andere und er hat den längsten - und wenn es auch nur 5mm sind - ist doch eigentlich selbstredent...
(11.06.2024, 20:49)treckertom schrieb: Irgendwelches Zubehör, das aufträgt.
nein, meine Diva hat kein Sonderzubehör, das aufträgt, höchstens Dreck und Fliegen - die ist einfach von Natur aus so lang und um mit einem Mythos aufzuräumen: nein, sie ist silbergrau und nicht schwarz
Gruß
Michael
DAS GRAUEN HAT VIER RÄDER !
Grand JK0HD6317xxxx S115741 2.2dCi Produktion 05/2004 EZ08/2004
Ausstattung: Privilège (E3), Panoramadach, Klima Nr5, Standheizung Eberspächer Hydronic D5WS, AHK, Tempomat, kein Navi
ATM: G9T S 7421 bei 75000km (2007)
ATG: PK6 S006 B501159 aus einem Laguna II
einer von noch 490 - Stand 2023
einer von noch 383 - Stand 2024