Hallo Max,
leider ist das Risiko sehr hoch, dass das Radio durch Actis 49605 geschrottet wird. Der von der Werkstatt angebotene Radiotausch ist sehr günstig. Normalerweise entstehen Kosten in Höhe von rund EUR 1.500,00 oder mehr, da viele Stunden Arbeitszeit erforderlich sind.
Auf alle Fälle verstehe ich die Situation, dass kaum eine Werkstatt bereit ist, Actis 49605 außerhalb der Garantie durchzuführen, weil sie eben das Risiko für einen Radiotausch aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung nicht tragen wollen.
Das fairste ist, Dich mit der Werkstatt zu einigen.
Ich würde auf alle Fälle ein Gespräch mit dem zuständigen Herrn bei Renault Austria suchen, ob nicht doch eine Möglichkeit einer Kulanz besteht. Ich bin der Meinung, von der Werkstatt wurde gar kein Kulanzantrag gestellt, denn innerhalb von einer Stunde gibt es keine Entscheidung!
In den Regeln steht, Kulanz wird maximal noch ein Jahr oder auch zwei Jahre (ich habe es nicht mehr genau im Kopf) nach Ablauf der Garantie gewährt. Und das Baujahr 2016 fällt da sicher nicht mehr rein.
Wie gesagt, ich würde den zuständigen Herrn anrufen. Mit guten Argumenten kann man da sehr wohl Unterstützung erhalten.
Ein anderer Weg ist, auf die gesetzliche Gewährleistung zu bestehen. Der erteilte Auftrag ist nicht korrekt ausgeführt worden. Es ist außerdem Actis 49605 innerhalb der Garantie von der Werkstatt bzw. einer Renault-Werkstatt verschlafen worden. Möglicherweise brauchst Du da rechtliche Unterstützung.
Grundsätzlich bin ich aber für eine einvernehmliche Lösung. Der Werkstattmeister hat’s gut gemeint.
Liebe Grüße
Udo
leider ist das Risiko sehr hoch, dass das Radio durch Actis 49605 geschrottet wird. Der von der Werkstatt angebotene Radiotausch ist sehr günstig. Normalerweise entstehen Kosten in Höhe von rund EUR 1.500,00 oder mehr, da viele Stunden Arbeitszeit erforderlich sind.
Auf alle Fälle verstehe ich die Situation, dass kaum eine Werkstatt bereit ist, Actis 49605 außerhalb der Garantie durchzuführen, weil sie eben das Risiko für einen Radiotausch aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung nicht tragen wollen.
Das fairste ist, Dich mit der Werkstatt zu einigen.
Ich würde auf alle Fälle ein Gespräch mit dem zuständigen Herrn bei Renault Austria suchen, ob nicht doch eine Möglichkeit einer Kulanz besteht. Ich bin der Meinung, von der Werkstatt wurde gar kein Kulanzantrag gestellt, denn innerhalb von einer Stunde gibt es keine Entscheidung!
In den Regeln steht, Kulanz wird maximal noch ein Jahr oder auch zwei Jahre (ich habe es nicht mehr genau im Kopf) nach Ablauf der Garantie gewährt. Und das Baujahr 2016 fällt da sicher nicht mehr rein.
Wie gesagt, ich würde den zuständigen Herrn anrufen. Mit guten Argumenten kann man da sehr wohl Unterstützung erhalten.
Ein anderer Weg ist, auf die gesetzliche Gewährleistung zu bestehen. Der erteilte Auftrag ist nicht korrekt ausgeführt worden. Es ist außerdem Actis 49605 innerhalb der Garantie von der Werkstatt bzw. einer Renault-Werkstatt verschlafen worden. Möglicherweise brauchst Du da rechtliche Unterstützung.
Grundsätzlich bin ich aber für eine einvernehmliche Lösung. Der Werkstattmeister hat’s gut gemeint.
Liebe Grüße
Udo
RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris, EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom. R-Link2 7.0.24.166