09.01.2024, 11:28
Moin Alex,
habs ergänzt...
mit Zahnpasta kommst du bei so einem Zustand der Scheinwerfer nicht mehr weit - ich brauchte 400er um die Kratzer herauszubekommen - sagte ja, eigentlich Totalschaden...
mit welcher Körnung man da einsteigt hängt natürlich vom Zustand der Scheinwerfer ab
Zahnpasta ist höchstens ein Ersatz für die Polierpaste
Problem ist das Material als solches - es verwittert eben, schau dir mal alte Flugzeugkanzeln im Museum an
alles nur noch billig produziert, soll gerade so lange halten wie die angedachte Lebensdauer eines Autos vorgesehen ist und dann sollen wir ja gefälligst ein neues kaufen...
und was ist in Deutschland eigentlich nicht verboten?
die Regelung mag in manchen Bereichen, bzw. anderen Scheinwerferkonstruktionen sogar ihre Berechtigung haben, in dem Fall wird aber in der Praxis kaum jemand was dagegen sagen - die KB Nummern usw. sind im inneren des Scheinwerfers, oder unten am Rand, keine Riffelung zur Lichtbrechung in der Scheibe...
der TÜV verlangte bei mir sogar das Aufpolieren der Scheinwerfer - soviel zur Vorschrift...
Gruß
Michael
habs ergänzt...
mit Zahnpasta kommst du bei so einem Zustand der Scheinwerfer nicht mehr weit - ich brauchte 400er um die Kratzer herauszubekommen - sagte ja, eigentlich Totalschaden...
mit welcher Körnung man da einsteigt hängt natürlich vom Zustand der Scheinwerfer ab
Zahnpasta ist höchstens ein Ersatz für die Polierpaste
Problem ist das Material als solches - es verwittert eben, schau dir mal alte Flugzeugkanzeln im Museum an
alles nur noch billig produziert, soll gerade so lange halten wie die angedachte Lebensdauer eines Autos vorgesehen ist und dann sollen wir ja gefälligst ein neues kaufen...
und was ist in Deutschland eigentlich nicht verboten?
die Regelung mag in manchen Bereichen, bzw. anderen Scheinwerferkonstruktionen sogar ihre Berechtigung haben, in dem Fall wird aber in der Praxis kaum jemand was dagegen sagen - die KB Nummern usw. sind im inneren des Scheinwerfers, oder unten am Rand, keine Riffelung zur Lichtbrechung in der Scheibe...
der TÜV verlangte bei mir sogar das Aufpolieren der Scheinwerfer - soviel zur Vorschrift...
Gruß

Michael
DAS GRAUEN HAT VIER RÄDER !
Grand JK0HD6317xxxx S115741 2.2dCi Produktion 05/2004 EZ08/2004
Ausstattung: Privilège (E3), Panoramadach, Klima Nr5, Standheizung Eberspächer Hydronic D5WS, AHK, Tempomat, kein Navi
ATM: G9T S 7421 bei 75000km (2007)
ATG: PK6 S006 B501159 aus einem Laguna II
einer von noch 490 - Stand 2023
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