10.01.2024, 22:32
Hallo
Danke für all den Zuspruch. Aufgeben war und ist keine Option. Ich musste einfach einen Gang runterschalten, neu sortieren und nun weiter machen, so dass es auch wieder Spass macht.
Ja, die Teile sind neu gelb verzinkt. Gibt es aber bei der örtlichen Galvanikbude nur noch bis Ende Januar, danach aus Umweltgründen nur noch mattgrau.
Die Idee ist nun, die Schrauben der Hinterachse auch noch behandeln zu lassen. Und oben wird es dann halt grau. Das Aufwendige ist die stundenlange Bürsterei mit den Stahlbürsten Gewinde aufarbeiten und Säubern, manchmal auch Sandstrahlen oder Glasperlstrahlen.
@Boris: Im Nachhinein nach heutigem Wissensstand ein wenig Sturm im Wasserglas oder je nach Situation. Bis 1. Oktober 2023 konnte man ein Auto einlösen, musste aber einen Termin beim verkehrten Strassenamt buchen innerhalb Monatsfrist. Dann hiess es, das sei in Zukunft nicht mehr möglich, man müsse vorführen mit direkter Fahrt zum Amt und dürfe erst danach frei fahren. Und jetzt heisst es, diese Regelung betreffe Fahrzeuge nicht, die schon einmal auf den eigenen Namen eingelöst waren.
Gruss
Christoph
Danke für all den Zuspruch. Aufgeben war und ist keine Option. Ich musste einfach einen Gang runterschalten, neu sortieren und nun weiter machen, so dass es auch wieder Spass macht.
Ja, die Teile sind neu gelb verzinkt. Gibt es aber bei der örtlichen Galvanikbude nur noch bis Ende Januar, danach aus Umweltgründen nur noch mattgrau.
Die Idee ist nun, die Schrauben der Hinterachse auch noch behandeln zu lassen. Und oben wird es dann halt grau. Das Aufwendige ist die stundenlange Bürsterei mit den Stahlbürsten Gewinde aufarbeiten und Säubern, manchmal auch Sandstrahlen oder Glasperlstrahlen.
@Boris: Im Nachhinein nach heutigem Wissensstand ein wenig Sturm im Wasserglas oder je nach Situation. Bis 1. Oktober 2023 konnte man ein Auto einlösen, musste aber einen Termin beim verkehrten Strassenamt buchen innerhalb Monatsfrist. Dann hiess es, das sei in Zukunft nicht mehr möglich, man müsse vorführen mit direkter Fahrt zum Amt und dürfe erst danach frei fahren. Und jetzt heisst es, diese Regelung betreffe Fahrzeuge nicht, die schon einmal auf den eigenen Namen eingelöst waren.
Gruss
Christoph