12.09.2026, 13:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2026, 13:53 von (Albt) Raumschiffkapitän.)
Mahlzeit,
das ist echt nen Ei
also alle 2.2 scheinen Bastelbuden zu sein, was bei mir unzählige Vorbesitzer vollbracht haben, hat Renault hier wohl gleich im großen Stil gemacht...
erst mal was allgemeines juristisches:
PB Nummer paßt zur originalen PB, sie stammt von Renault selbst, wurde von Werkstatt bestellt und eingebaut - das sie nicht will ist also dubios
das einzig Gute für Thomas ist, daß er den Gewährleistungsanspruch hat und so wenigstens finanziell nicht durch die Finger schauen muß - Thomas, formell wirst du aber schriftlich reklamieren müssen, sprich vorher mit den Leuten dort darüber, daß das nicht böse von dir gemeint ist, sondern daß du das tun mußt, weil unser System das von dir verlangt.
Es geht also nur darum deinen Gewährleistungsanspruch aufrecht zu erhalten und ihn noch nicht durchzusetzen und du bist sehr daran interessiert, daß dein Auto einfach funktioniert, wenn das dann der Fall ist, bist du zufrieden und alles ist gut...
in so einem Fall ist es immer wichtig mit den Leuten zu sprechen und auch wie man mit ihnen spricht - stur auf sein Recht pochen kannst du immer noch, fängst du aber gleich so an, ist von der Werkstatt nicht mehr viel Entgegenkommen zu erwarten
es geht jetzt nicht darum gleich knallharte Fristen zu setzen, sondern nur, daß das dokumentiert wird, also daß der Reparaturversuch der PB nicht erfolgreich war, dir das Auto nicht fehlerfrei übergeben wurde und du eine Nachbesserung möchtest - doppelt ausdrucken und Empfang vom Meister bestätigen lassen - persönlich mit ihm darüber reden und das weitere Vorgehen besprechen signalisiert was anderes als Einschreibebrief vom Anwalt, Daumenschrauben anziehen kannst du jederzeit noch
andere Möglichkeit, du läßt die Werkstatt das schreiben, daß dir das Fahrzeug vorerst mangelhaft übergeben wurde und sie das nachbessern werden und bis dahin die Rechnung offen bleibt - vllt die eleganteste Lösung
hast du schon eine Rechnung bekommen ist es noch einfacher - schriftlich der Forderung widersprechen, mit Begründung... - das mußt du ohnehin machen, sonst ist die Rechnung nach 30 Tagen fällig und das Werk gilt unter Umständen als von dir abgenommen, am Ende mußt du noch beweisen, daß die PB nicht ging, als du das Auto übernommen hast
irgendwas mußt du machen, da nicht abzusehen ist, wie sich das weiter entwickelt und mündliche Versprechen sind leider vor Gericht nichts wert - das sind meine Erfahrungen
andererseits brauchst du die Werkstatt auch zukünftig noch - bißchen Diplomatie ist also gefragt, kannst dich auch juristisch beraten lassen, was als minimum reicht, um deine Rechte zu sichern
wie du das drehst mußt du wissen...
aber zur Diva zurück (wir sind ja hier nicht im Jura-Forum):
es wird immer schräger
PB Phase 1 - original neu von Renno, von Renno eingebaut, Nummer wie vorhergehende PB Renno - Rennt? no!
Kombiinstrument der Phase 2 - offiziell ab 04 2006
Sitzsystem der Phase 2 - offiziell ab 04 2006
Fabrikationsnummer 08 2005 - 3333 AAV würde passen, wo liegt der Unterschied zu 3004 098 - muß doch einen Grund haben
Typfreigabe 06 2005 - paßt zur Fabrikationsnummer und es gibt eine passende VISU NT8284A 2005.06.13
aber EZ erst Ende 03 2007
Kauf 10 2007 als Vorführwagen mit 1000km - paßt zur EZ,
aber demnach stand das Auto ca. 20 Monate von Produktion bis EZ auf Halde - das kommt mir schon arg lang vor
wurde das Auto aus der Produktion genommen und zu Schulungszwecken der Arbeiter verwendet und dann irgendwann doch noch ausgeliefert?
der Aufkleber der B-Säule wird vermutlich relativ früh im Fertigungsprozess angebracht, vllt gab es wirklich eine Unterbrechung
aber das ist schon wieder wildeste Spekulation
anderer Ansatz - phasenunabhängig
gehen wir also davon aus, die Software Ph1 würde passen
die alte PB hat nicht mehr geöffnet, deshalb Bremsscheiben blau - richtig?
es wurde nicht geklärt warum sie die Fehlfunktion hatte, bzw. was die Fehlfunktion war - keine Ursachenforschung, nur Teiletausch
die Ursache muß nicht zwingend in der PB selbst gelegen haben, sondern kann auch nur eine Folge gewesen sein
diese Ursache ist noch immer vorhanden und verhindert jetzt die Funktion der neuen PB
oder die defekte PB hat noch mehr kaputt gemacht als nur die Bremsscheiben
was käme da infrage?
was offensichtliches wirds nicht sein - da waren schließlich die Profis mit der Tech-Line im Rücken dran und werden schon geschaut haben, bevor sie sich die Blöße geben - oder es wurde wirklich gepfuscht
wurde der Fehler genannt, oder wurde er erst selber bemerkt? - letzteres wäre oberpeinlich
was sagt die Diva denn über ihren Fehlerspeicher?
Multiplex?
irgendwas muß drinnen stehen und sei es nur, daß die PB nicht gefunden wird
Gruß
Michael
das ist echt nen Ei

also alle 2.2 scheinen Bastelbuden zu sein, was bei mir unzählige Vorbesitzer vollbracht haben, hat Renault hier wohl gleich im großen Stil gemacht...
erst mal was allgemeines juristisches:
PB Nummer paßt zur originalen PB, sie stammt von Renault selbst, wurde von Werkstatt bestellt und eingebaut - das sie nicht will ist also dubios
das einzig Gute für Thomas ist, daß er den Gewährleistungsanspruch hat und so wenigstens finanziell nicht durch die Finger schauen muß - Thomas, formell wirst du aber schriftlich reklamieren müssen, sprich vorher mit den Leuten dort darüber, daß das nicht böse von dir gemeint ist, sondern daß du das tun mußt, weil unser System das von dir verlangt.
Es geht also nur darum deinen Gewährleistungsanspruch aufrecht zu erhalten und ihn noch nicht durchzusetzen und du bist sehr daran interessiert, daß dein Auto einfach funktioniert, wenn das dann der Fall ist, bist du zufrieden und alles ist gut...
in so einem Fall ist es immer wichtig mit den Leuten zu sprechen und auch wie man mit ihnen spricht - stur auf sein Recht pochen kannst du immer noch, fängst du aber gleich so an, ist von der Werkstatt nicht mehr viel Entgegenkommen zu erwarten
es geht jetzt nicht darum gleich knallharte Fristen zu setzen, sondern nur, daß das dokumentiert wird, also daß der Reparaturversuch der PB nicht erfolgreich war, dir das Auto nicht fehlerfrei übergeben wurde und du eine Nachbesserung möchtest - doppelt ausdrucken und Empfang vom Meister bestätigen lassen - persönlich mit ihm darüber reden und das weitere Vorgehen besprechen signalisiert was anderes als Einschreibebrief vom Anwalt, Daumenschrauben anziehen kannst du jederzeit noch
andere Möglichkeit, du läßt die Werkstatt das schreiben, daß dir das Fahrzeug vorerst mangelhaft übergeben wurde und sie das nachbessern werden und bis dahin die Rechnung offen bleibt - vllt die eleganteste Lösung
hast du schon eine Rechnung bekommen ist es noch einfacher - schriftlich der Forderung widersprechen, mit Begründung... - das mußt du ohnehin machen, sonst ist die Rechnung nach 30 Tagen fällig und das Werk gilt unter Umständen als von dir abgenommen, am Ende mußt du noch beweisen, daß die PB nicht ging, als du das Auto übernommen hast
irgendwas mußt du machen, da nicht abzusehen ist, wie sich das weiter entwickelt und mündliche Versprechen sind leider vor Gericht nichts wert - das sind meine Erfahrungen
andererseits brauchst du die Werkstatt auch zukünftig noch - bißchen Diplomatie ist also gefragt, kannst dich auch juristisch beraten lassen, was als minimum reicht, um deine Rechte zu sichern
wie du das drehst mußt du wissen...
aber zur Diva zurück (wir sind ja hier nicht im Jura-Forum):
es wird immer schräger

PB Phase 1 - original neu von Renno, von Renno eingebaut, Nummer wie vorhergehende PB Renno - Rennt? no!
Kombiinstrument der Phase 2 - offiziell ab 04 2006
Sitzsystem der Phase 2 - offiziell ab 04 2006
Fabrikationsnummer 08 2005 - 3333 AAV würde passen, wo liegt der Unterschied zu 3004 098 - muß doch einen Grund haben
Typfreigabe 06 2005 - paßt zur Fabrikationsnummer und es gibt eine passende VISU NT8284A 2005.06.13
aber EZ erst Ende 03 2007
Kauf 10 2007 als Vorführwagen mit 1000km - paßt zur EZ,
aber demnach stand das Auto ca. 20 Monate von Produktion bis EZ auf Halde - das kommt mir schon arg lang vor
wurde das Auto aus der Produktion genommen und zu Schulungszwecken der Arbeiter verwendet und dann irgendwann doch noch ausgeliefert?
der Aufkleber der B-Säule wird vermutlich relativ früh im Fertigungsprozess angebracht, vllt gab es wirklich eine Unterbrechung
aber das ist schon wieder wildeste Spekulation
anderer Ansatz - phasenunabhängig
gehen wir also davon aus, die Software Ph1 würde passen
die alte PB hat nicht mehr geöffnet, deshalb Bremsscheiben blau - richtig?
es wurde nicht geklärt warum sie die Fehlfunktion hatte, bzw. was die Fehlfunktion war - keine Ursachenforschung, nur Teiletausch
die Ursache muß nicht zwingend in der PB selbst gelegen haben, sondern kann auch nur eine Folge gewesen sein
diese Ursache ist noch immer vorhanden und verhindert jetzt die Funktion der neuen PB
oder die defekte PB hat noch mehr kaputt gemacht als nur die Bremsscheiben
was käme da infrage?
was offensichtliches wirds nicht sein - da waren schließlich die Profis mit der Tech-Line im Rücken dran und werden schon geschaut haben, bevor sie sich die Blöße geben - oder es wurde wirklich gepfuscht
wurde der Fehler genannt, oder wurde er erst selber bemerkt? - letzteres wäre oberpeinlich
was sagt die Diva denn über ihren Fehlerspeicher?
Multiplex?
irgendwas muß drinnen stehen und sei es nur, daß die PB nicht gefunden wird
Gruß

Michael
DAS GRAUEN HAT VIER RÄDER !
Grand JK0HD6317xxxx S1157xx 2.2dCi Produktion 05/2004 EZ08/2004
Ausstattung: Privilège (E3), Panoramadach, Klima Nr5, Standheizung Eberspächer Hydronic D5WS, AHK von Renno, Tempomat, kein Navi, kein DPF
ATM: G9T S 7421 bei 75000km (2007)
ATG: PK6 S006 B501159 aus einem Laguna II
einer von noch 490 - Stand 2023
einer von noch 383 - Stand 2024
einer von noch 298 - Stand 2025
einer von noch 221 - Stand 2026




